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Stadtentwicklungsplanung / Stadtteilentwicklungsplanung

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Im Gegensatz zur formellen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) ist die Stadtentwicklungsplanung bzw. Stadtteilentwicklungsplanung ein informelles Planungsinstrument. Ihre Ergebnisse sind nicht allgemein rechtsverbindlich, können aber den Rahmen für politische Entscheidungen über die Entwicklung der Gemeinde bilden.

Gegenstand der Planung können räumliche Teilgebiete der Stadt sein (z.B. einzelne Stadtteile), oder es werden Fachplanungen zu speziellen Themen erarbeitet. Beispiele sind:

  • städtebauliche Rahmenpläne,
  • Einzelhandelskonzept,
  • Wohnbauflächenkonzept.