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Mieten / Prüfung der Zulässigkeit

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus darf nur eine Kostenmiete erhoben werden. Auskünfte zur Ermittlung und Zulässigkeit können Mieter und Vermieter einholen.

Die Miete für eine freifinanzierte Wohnung ist nach dem örtlichen Mietspiegel zu ermitteln. Mietpreisüberhöhungen sind nach dem Wirtschaftsstrafgesetz unzulässig.

Informationen zum Mietspiegel finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".