Mieten / Prüfung der Zulässigkeit
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus darf nur eine Kostenmiete erhoben werden. Auskünfte zur Ermittlung und Zulässigkeit können Mieter und Vermieter einholen.
Die Miete für eine freifinanzierte Wohnung ist nach dem örtlichen Mietspiegel zu ermitteln. Mietpreisüberhöhungen sind nach dem Wirtschaftsstrafgesetz unzulässig.
Informationen zum Mietspiegel finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".