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Bauliche Änderungen im sozialen Wohnungsbau

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Sofern im sozialen Wohnungsbau nachträgliche Änderungen durch Aus- und/oder Umbau erfolgen sollen, ist neben der bauaufsichtlichen Genehmigung die Zustimmung der Bewilligungsstelle erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt durch den Eigentümer oder seinen Bevollmächtigten durch formlosen Antrag mit Beschreibung der Änderung.