Bauliche Änderungen im sozialen Wohnungsbau
Dienstleistung des Stadtplanungsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Sofern im sozialen Wohnungsbau nachträgliche Änderungen durch Aus- und/oder Umbau erfolgen sollen, ist neben der bauaufsichtlichen Genehmigung die Zustimmung der Bewilligungsstelle erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt durch den Eigentümer oder seinen Bevollmächtigten durch formlosen Antrag mit Beschreibung der Änderung.