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Zustimmung für wertverbessernde Maßnahmen bei sozial geförderten Mietwohnungen

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Maßnahmen an bestehenden Wohnungen, die den Wohnwert der Wohnung verbessern sowie Wärmedämmmaßnahmen (einschließlich des Heizungseinbaus und der Heizungsumstellung) bedürfen bei öffentlich geförderten Mietwohnungen für ihre Mietwirksamkeit der Zustimmung der Bewilligungsstelle. Zu den Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, gehören insbesondere die Anbringung von Balkonen und Terrassen sowie die Verbesserung der Elektroinstallation in den Wohnungen.