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Modernisierungsförderung

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Das seit 2018 bestehende Programm Modernisierungsförderung RL-Mod wurde im Jahr 2021 überarbeitet.

Weiterhin wird bei der Förderung auf einen Eigenanteil verzichtet. Ein Tilgungsnachlass kann in Höhe von 20 % bis 50 % gewährt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter „Download und Links“.