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Güterkraftverkehr

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Im Bereich der Führerscheinstelle besteht für die Dienstleistung „Güterkraftverkehr“ die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02041/70- 4113. 

Grundsätzlich besteht die telefonische Erreichbarkeit über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041/70-4100 erreichen. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.   

Allgemeines
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen für Andere. Dieser ist genehmigungspflichtig. Zu unterscheiden sind die die Gemeinschaftslizenz sowie die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). 

Gemeinschaftslizenz gemäß Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009

Hier gilt es zwei Arten zu unterscheiden: 

  • Eine Lizenz für den grenzüberschreitenden Einsatz von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Diese wurde am 21.05.2022 neu eingeführt.
  • Eine Lizenz für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Einsatz von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger).  

Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zu innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transporten zwischen allen EU- und EWR Staaten EWR Staaten = Norwegen, Lichtenstein, Island). Die Lizenz wird auf 10 Jahre befristet. 

Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 GüKG
Diese wird für den innerstaatlichen Einsatz von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) erteilt. Sie berechtigt ausschließlich zu Transporten innerhalb des Bundesgebietes und wird auf 10 Jahre befristet. 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis / Gemeinschaftslizenz sind:

  • Ein tatsächlicher Betriebssitz
  • Die fachliche Eignung des Unternehmers
  • Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit 

Antragstellung
Den Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich. 

Zum vereinbarten Termin erfolgt keine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. Die Bearbeitungszeit bis zur Erteilung einer Erlaubnis oder Lizenz beträgt aufgrund des umfangreichen Prüfungsverfahrens bis zu 2 Monate. Gleiches gilt im Falle einer Verlängerung einer Erlaubnis oder Lizenz. Auch kann ein Antrag erst mit Vorliegen aller benötigten Unterlagen bearbeitet werden. Dieser Termin wird dann auch als Zeitpunkt der Antragstellung gewertet.