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Finanziertes Fahrzeug (Auskunft Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit

Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.

Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.

Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen. 

Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung. 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) / den Fahrzeugbrief beim Kauf nicht ausgehändigt. Diese/r verbleibt zum Zweck der Sicherungsübereignung beim Autohaus oder Hersteller, bis der Kredit abgelöst wurde und Sie Eigentümer des Fahrzeuges geworden sind oder der Leasingvertrag abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug zurückgeben. 

Wenn Sie Änderungen Ihrer Fahrzeugpapiere vornehmen lassen möchten, bei der die ZB II vorgelegt werden muss, müssen Sie vorab mit Ihrem Autohaus oder Hersteller Kontakt aufnehmen, um diese der Zulassungsstelle übersenden zu lassen. 

Möchten Sie abfragen, ob die ZB II bereits bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, können Sie dies online unter Downloads /Links abfragen. Durch Anklicken der „Abfrage Eingang ZB II / Fahrzeugbrief“ gelangen Sie auf ein Portal, bei der Sie lediglich die Nummer Ihrer ZB II eingeben müssen. Die entsprechende Nummer erfahren Sie bei Beantragung von Ihrem Autohaus oder Hersteller.