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Taxi- und Mietwagenkonzession

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern will, benötigt eine Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Taxen oder Mietwagen.

Die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung ist gemäß §13 Abs.1 PBefG an mehrere Voraussetzungen gebunden. Demnach darf diese nur erteilt werden, wenn 

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind, 
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person dartun, 
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und 
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben. 

Den Antrag für eine Taxi- oder Mietwagenkonzession können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Einzelheiten zur Antragstellung hinsichtlich beizubringender Unterlagen und zum Antragsverfahren allgemein erfragen Sie bitte bei der Führerscheinstelle.

 

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