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Fahrerlaubnis (Verlängerung)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:

Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Seit Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Jahre 1999 werden folgende Fahrerlaubnisklassen bei Ihrer Erteilung längstens für fünf Jahre erteilt:

  • Klassen C1 und C1E                         
  • Klassen C und CE
  • Klassen D1 und D1E
  • Klassen D und DE.

Die Geltungsdauer der einzelnen Fahrerlaubnisklassen wird auf Antrag jeweils um fünf Jahre verlängert. Bei jeder Verlängerung ist die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zu überprüfen. Dazu sind bei Antragstellung ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachzuweisen. Auch dürfen keine weiteren Tatsachen Bedenken an der Fahreignung begründen, z. B. in Form von Zuwiderhandlungen gegen straf- oder verkehrsrechtliche Bestimmungen.

Antragstellung

Den Antrag können sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen.

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Nach Antragstellung wird ihr Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Direktversand des EU-Kartenführerscheins
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen nach Herstellung in der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle bzw. den Bürgerbüros ist nicht erforderlich.

Express Lieferung des EU-Kartenführerscheins
Es besteht die Möglichkeit, ihren neuen Führerschein per Express zu bestellen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 35,00 € an. Eine Kombination mit dem Direktversand ist nicht möglich.

Im Falle der Express Lieferung empfiehlt es sich die Antragstellung und Abholung des Führerscheins direkt in der Führerscheinstelle vorzunehmen. Dann liegt das fertige Dokument dort innerhalb von drei Werktagen zur Abholung bereit. Bei Antragstellung im Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle verlängert sich die Frist um mehrere Tage, da der Antrag von dort zur eigentlichen Bearbeitung der Führerscheinstelle übersandt wird. Bei Eintreffen des fertigen Dokuments erfolgt dann die Übersendung zum Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle.

Erteilung nach Fristablauf

Sollten sie es versäumt haben, die Geltungsdauer ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern, so besteht die Möglichkeit der o. g. Antragstellung auch noch danach. In diesem Fall erfolgt eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis nach Fristablauf. 

Vom Ablauf der Geltungsdauer ihrer Fahrerlaubnis bis zum Erhalt des neuen Führerscheins sind sie jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge der abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen zu führen. 

Sollten sie ihre abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen direkt bei Antragstellung wieder benötigen, so besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (VF). Ihre Fahrerlaubnisklassen werden bei Antragstellung erteilt und sie sind bis zum Erhalt ihres neuen Führerscheins im Inland sofort berechtigt, von den Fahrerlaubnisklassen Gebrauch zu machen. Hierzu müssen jedoch alle weiteren Voraussetzungen vorliegen (s. Unterlagen). 

Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl „95“)

Für Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE) oder gewerblichen Personenverkehr (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE) benötigen sie seit Einführung des Berufskraftfahrergesetzes vom 10.09.2008 eine Berufskraftfahrer-Qualifikation. Wenn keine gewerbliche Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen erfolgt, ist auch keine Berufskraftfahrer Qualifikation erforderlich.

Die entsprechende Qualifikation weisen sie als Fahrerlaubnisinhaber/in durch Teilnahme an einem Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte nach (Weiterbildung). Hierbei handelt es sich um einen 35 stündigen Kurs, der auf fünf Einheiten zu sieben Stunden aufgeteilt ist.

Der Nachweis der Berufskraftfahrer Qualifikation erfolgte bis April 2021durch die Eintragung einer Schlüsselzahl „95“ in ihren Führerschein. Seit Mai 2021 erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der die Schlüsselzahl „95“ ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Weitere Details hierzu finden sie unter der Dienstleistung „Fahrerqualifizierungsnachweis“.

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro im Rathaus erledigen wollen, ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Auch hierfür befindet sich am Ende der Seite ein Link „Termine im Bürgerbüro anmelden“.

 

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