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Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl "95")

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse unterliegen Fahrer/innen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Der Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erfolgte durch die Eintragung einer Schlüsselzahl „95“ in ihren Führerschein.

Ab dem 23.05.2021 wird bundesweit zum Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Bei dem Fahrerqualifizierungsnachweis handelt es sich um eine Karte, welche dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Damit kann der Nachweis in Form der Karte auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. beim Besitz eines ausländischen Führerscheins.

Zu unterscheiden sind hier Fahrerlaubnisbewerber und Fahrerlaubnisinhaber.

Fahrerlaubnisbewerber müssen vor Erteilung der Fahrerlaubnis eine (beschleunigte) Grundqualifikation nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch Abschluss einer der folgenden Berufsausbildungen:

  • als Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin
  • als Fachkraft im Fahrbetrieb
  • in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Bei Fahrerlaubnisinhabern ist die Teilnahme an einer Weiterbildung erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen Kurs von insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden (Module) erteilt werden.

Im Anschluss müssen alle Fahrerlaubnisinhaber alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Für weitere Einzelheiten zum Erwerb der Grundqualifikation oder zur Weiterbildung nutzen sie bitte den unten aufgeführten Link zur Seite der Industrie- und Handelskammer.

Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Bei Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt seinen Betrieb aufnehmen. Hier werden alle Aus- und Weiterbildungen von Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die bisherige Ausstellung von Papierbescheinigungen über die Teilnahme an Aus- oder Weiterbildungen entfällt sukzessive.

Antragstellung
Fahrerlaubnisbewerber erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis bei Nachweis der genannten Voraussetzungen im Rahmen der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei der Antragstellung auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss der Antragsteller angeben, ob zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden soll.

Fahrerlaubnisinhaber können den Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach absolvierter Weiterbildung bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises erforderlich. Eine Verlängerung ohne Ausstellung einer neuen Karte kann nicht erfolgen. 

Direktversand
Nach Antragstellung wird ihr Fahrerqualifizierungsnachweis in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Im Anschluss erfolgt die Übersendung durch die Post an ihre Meldeadresse. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich. Die Lieferzeit beträgt ab Auftragseingang bei der Bundesdruckerei zehn Arbeitstage.

Expressversand
Nach Antragstellung wird ihr Fahrerqualifizierungsnachweis in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Im Anschluss erfolgt die Übersendung hier jedoch zurück an die Führerscheinstelle. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle zur Abholung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist erforderlich. Die Lieferzeit beträgt ab Auftragseingang bei der Bundesdruckerei maximal zwei Arbeitstage. Es entstehen zusätzlich Kosten.

Verlust des Fahrerqualifizierungsnachweises
Bei Verlust der Karte haben Sie ein Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises
Bei Diebstahl der Karte geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz Fahrerkarte eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass der Fahrerqualifizierungsnachweis auch in der Anzeige erwähnt ist.  

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.

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