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Ausländische Fahrerlaubnis (Umschreibung)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:

Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.

Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.

Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen. 

Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung. 

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis haben die Möglichkeit, ihren bisherigen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen.

Den Antrag für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen.

Zu unterscheiden sind hier Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU-/EWR-Fahrerlaubnis) und anderen ausländischen Führerscheinen.

EU-/EWR-Fahrerlaubnis
EU- und EWR-Fahrerlaubnisse müssen nicht umgetauscht werden. Sie behalten ihre Gültigkeit nach Begründung ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland weiter. Der Umtausch in einen deutschen Führerschein ist freiwillig.
Zu beachten sind hier eventuelle Ablaufdaten einzelner Fahrerlaubnisklassen. Sollten Ablaufdaten auf dem ausländischen Führerschein eingetragen sein, so wäre eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein unumgänglich. Ebenso wenn der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ist. Hier gelten die Vorschriften über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen. Die Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen sind unter "Fahrerlaubnis (Verlängerung)" einzusehen.

Andere ausländische Fahrerlaubnis
Ausländische Führerscheine gelten sechs Monate ab erstmaliger Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die Voraussetzungen für eine Umschreibung einer dieser ausländischen Fahrerlaubnisse variieren von Austellungsstaat  Ausstellungsstaat zu Ausstellungsstaat. Hier kann eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle genügen. Bei einigen ausländischen Führerscheinen wird von den Antragstellern aber auch eine Prüfung in der Fahrschule verlangt. Einzelheiten zu dieser Umschreibung können in diesen Fällen bei der Führerscheinstelle erfragt werden. Bei welchen ausländischen Führerscheinen eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, kann in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachgesehen werden. Bei einem Ausstellungsstaat, der nicht in dieser Liste verzeichnet ist, sind grundsätzlich eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

Antragstellung
Den Antrag auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. 

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.