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Namensänderung nach Scheidung / Tod des Ehegatten

Beschreibung

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Ist Ihre Ehe rechtskräftig geschieden oder durch Tod eines Ehegatten aufgelöst worden, können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

Zuständig für die Änderung Ihres Namens ist das Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben.

Die Erklärung zur Wiederannahme eines Namens können Sie jedoch bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

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