Namensänderung nach Einbürgerung
Beschreibung
Beschreibung
Sie sind eingebürgert worden und möchten jetzt Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, dann wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder ggf. das Eheschließungsstandesamt zuständig.
Namensangleichungen können z. B. folgende Änderungen umfassen:
- Bestimmung eines Vor- und Familiennamens z. B. aus einer Namenskette
- Ablegen von Vatersnamen oder Namenszusätzen, die das deutsche Recht nicht kennt
- Bestimmung des Namens in der deutschen Schreibweise / Form
Die Dienstleistungen des Standesamtes werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Standesamt Bottrop online (Links und Downloads) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Standesamt Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.