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Namensänderung nach Einbürgerung

Beschreibung

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Sie sind eingebürgert worden und möchten jetzt Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, dann wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder ggf. das Eheschließungsstandesamt zuständig.

Namensangleichungen können z. B. folgende Änderungen umfassen:

  • Bestimmung eines Vor- und Familiennamens z. B. aus einer Namenskette
  • Ablegen von Vatersnamen oder Namenszusätzen, die das deutsche Recht nicht kennt
  • Bestimmung des Namens in der deutschen Schreibweise / Form

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