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Namensänderung bei Spätaussiedlern

Beschreibung

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Sie sind nach dem 01.01.1993 als Spätaussiedler anerkannt worden und möchten jetzt Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, dann wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder ggf. an das Eheschließungsstandesamt.

Sollten Sie vor dem 01.01.1993 anerkannt worden sein, kann die Schreibweise des Namens direkt aus dem Registrierschein übernommen werden. Wenn über die Eintragung im Registrierschein hinaus der Wunsch besteht einen Namen zu ändern, ist ebenfalls das Wohnsitz- oder Eheschließungsstandesamt zuständig.

Namensangleichungen können z. B. folgende Änderungen umfassen:

  • Bestimmung eines Vor- und Familiennamens z. B. aus einer Namenskette
  • Ablegen von Vatersnamen oder Namenszusätzendie, die das deutsche Recht nicht kennt
  • Bestimmung des Namens in der deutschen Schreibweise / Form

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