Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Selbstbestimmungsgesetz/Änderung des Geschlechtseintrags (SBGG)

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) 

Ab dem 01.08.2024 haben Sie die Möglichkeit, die Abgabe einer Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags beim Standesamt anzumelden ("Download/Links"). Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes, ggfls. eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) bei. Die unterschriebene Erklärung können Sie im Original mit den Anlagen dem Standesamt postalisch zusenden, persönlich im Standesamt abgeben oder in einem Briefumschlag, der an das Standesamt adressiert ist, in den Rathausbriefkasten einwerfen.

Nach Ablauf von drei Monaten können Sie einen Termin für die Abgabe der Erklärung vereinbaren. Erst mit Abgabe [und Empfang der Erklärung beim Geburtsstandesamt] wird die Erklärung wirksam. 

Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung beim Standesamt abgegeben wird.

Nach Abgabe der Erklärung sind Volljährige ein Jahr an die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gebunden. Eine erneute Änderung ist danach möglich. Die Sperrfrist von einem Jahr gilt nicht für Minderjährige. 

Sofern Sie sich direkt an Ihr Geburtsstandesamt wenden, wird die Abgabe Ihrer Erklärung nach vorheriger Anmeldung der Abgabe zur Erklärung und Ablauf der Drei-Monats-Frist sofort wirksam (ab 01.11.2024). 

Ist die Geburt nicht in einem deutschen Standesamt beurkundet worden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das Ihr Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister führt. 

Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt oder an das Standesamt, wo sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I Berlin zuständig.