Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Für bestimmte Gewerbetätigkeiten ist vor der Betriebsaufnahme die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich.

Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?

  • Makler (Wohnungs-, Grundstücks-, Kapitalanlagenvermittlung), Bauträger, Baubetreuer
  • Spielhallen
  • Privatkrankenanstalten
  • Handwerk
  • Aufstellung von Geldspielgeräten
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten (z. B. Imbiss, Restaurant, Hotel, Diskothek, Trinkhalle)
  • Pfandleihergewerbe
  • Versteigerergewerbe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler
    (zuständig ist die IHK Nord-Westfalen,
    Ansprechpartnerin Frau Thiemann, Tel.: 0251/707-300)
    (Öffnet in einem neuen Tab)