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Gewerbeerlaubnis (Versteigerer)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Für die Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigererlaubnis erforderlich.

Alternativ können Sie sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de  (s. Formulare und Links) wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne des § 6 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens.