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Großveranstaltungen

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Unter Großveranstaltungen sind solche Events zu verstehen, die über ein „erhöhtes Gefährungspotenzial“ verfügen.

Das „erhöhte Gefährdungspotenzial“ kann sich z.B. ergeben aus:

  • Anzahl und Art der Besucher
  • Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel
  • Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsgeländes
  • Überlagerung mehrerer Veranstaltungen

Ob ein  „erhöhtes Gefährungspotenzial“ vorliegt, ermittelt die Stadt Bottrop durch eine Bewertung im Einzelfall. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass der Veranstalter rechtzeitig ausreichende Angaben sowohl zum Ablauf der Veranstaltung, als auch zum Veranstaltungsort übermittelt (siehe Antragsformular unter Downloads & Links).

Als  Zentraler Ansprechpartner (ZAP) für Großveranstaltungen steht in der  Stadt Bottrop der Fachbereich 30/2, - Gewerberecht, Allgemeine Gefahrenabwehr, KOD - , zur Verfügung