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Gewerbeerlaubnis (Spielhallen)

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag (§ 24 GlüStV i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW).