Gewerbeerlaubnis (Spielhallen)
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag (§ 24 GlüStV i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW).