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EU-Aufenthaltsrecht/Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Aufenthaltstitel für Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie für Angehörige aus EWR-Staaten ist zum 29. Januar 2013 abgeschafft.

Durch die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes stellt die Ausländerbehörde ab 29. Januar 2013 keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr aus.

Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner der Ausländerbehörde.