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Kostenerstattungsbeträge

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Kostenerstattungsbeträge nach BauGB für Ausgleichsmaßnahmen

Kostenerstattungsbeträge werden zur Deckung des Aufwandes für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Eingriffe in Natur und Landschaft infolge baulicher oder gewerblicher Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der Grundstücke erhoben.

Als Ausgleichsmaßnahmen kommen dabei - neben anderen Maßnahmen - in erster Linie die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen sowie die Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen und die Begrünung baulicher Anlagen in Betracht.