Erschließungsbeiträge
Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen
Beschreibung
Beschreibung
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige, endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben. Für den dadurch entstehenden Erschließungsvorteil erhebt die Stadt zur Refinanzierung ihrer Investitionen in der Regel 90 % der Herstellungskosten als Erschließungsbeitrag.
Auf den nach endgültiger Herstellung festzusetzenden Erschließungsbeitrag können Vorausleistungen verlangt werden, wenn ein Bauvorhaben genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Anlage begonnen worden ist.
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