Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss - Geschäftsführung
Dienstleistung des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Beschreibung
Beschreibung
Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss trifft Personalentscheidungen, Entscheidungen über Investitionsvorhaben und Planungsaufträgen zu Schulen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen von besonderer Bedeutung und fasst die Baubeschlüsse für die Einrichtungen und die wesentlichen Änderungen der vorher genannten Anlagen. Außerdem ist ihm die Entscheidung über Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) übertragen. Innerhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Grenzen entscheidet er über die Bereitstellung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungensermächtigungen. Eine weitere wichtige Aufgabe des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses ist die Koordinierung und die Vorberatung der Beschlüsse des Rates.