Pflegeplanung in Bottrop
Bei der Pflegeplanung geht es um eine Bestandsaufnahme in dem Bereich der Pflege und um Modellrechnungen für zukünftige Entwicklungen der Pflegebedürftigkeit.
Kommunale Pflegeplanung
Der Rat der Stadt Bottrop hat am 21. November 2023 die aktuelle Kommunale Pflegeplanung 2023 beschlossen. Die Pflegeplanung wurde zuvor durch die Kommunale Konferenz Alter und Pflege, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, den Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz, den Seniorenbeirat sowie den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss vorberaten und bestätigt.
Die Kommunale Pflegeplanung beinhaltet eine verbindliche Bedarfsplanung (nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen). Die verbindliche Bedarfsplanung ermittelt, ob das Angebot an vollstationären Dauerpflegeplätzen, Kurzzeitpflegeplätzen und Tagespflegeplätzen in Bottrop ausreichend sein wird. Die Prognose umfasst einen Zeitraum von drei Jahren nach Beschlussfassung (hier: bis einschließlich 2026). In der aktuellen Pflegeplanung wurden keine Bedarfe an zusätzlichen Kapazitätserweiterungen festgestellt. Hintergrund ist insbesondere, dass durch die Ergebnisse vorjähriger Pflegeplanungen derzeit zusätzliche Plätze in der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und der Tagespflege entwickelt werden.
Die Ergebnisse wurden durch den Ratsbeschluss verbindlich. Die Kommunale Pflegeplanung wird 2024 fortgeschrieben.
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