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Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Sinnesbehinderungen

LWL zahlt 1,15 Millionen Euro aus

Rund 1,15 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen in Bottrop ausgezahlt. Diese Summe entspricht der Fördersumme des Vorjahres 2022. Insgesamt erhielten im Jahr 2023 in Bottrop 331 Menschen diese finanzielle Unterstützung zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Im Jahr 2022 waren es noch 341 Empfänger.

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Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten in Westfalen-Lippe Menschen, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. "Aufgrund der Sinnesschädigung fallen erhebliche Kosten an, die oftmals nur zum Teil von den Krankenkassen gedeckt werden", so Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL. "Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen und werden deshalb auch unabhängig von Einkommen und Vermögen der Betroffenen gezahlt."

Erhöhung der Fördersätze ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 erhöht sich der monatliche Beitrag für erwachsene blinde Menschen unter 60 Jahren auf 880,28 Euro (bisher: 841,77 Euro). Für Blinde ab 60 Jahren bleibt das Blindengeld bei 473 Euro monatlich. Auch für Kinder und Jugendliche steigt der Betrag auf 440,90 Euro (bisher: 421,61 Euro).

Westfalenweit sinkende Empfängerzahlen

Im Jahr 2023 erhielten westfalenweit 23.070 Menschen mit Sinnesbehinderungen Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von insgesamt 74,65 Millionen Euro. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2022, in dem 26.689 Personen mit 75,41 Millionen Euro unterstützt wurden.

Antragstellung und Verfahren

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellen. Die erforderlichen Formulare sind beim Sozialamt erhältlich oder können direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.

Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ermöglicht es Menschen mit erheblichen Sinnesbehinderungen, die behinderungsbedingten Mehraufwendungen zu bewältigen. Damit leistet der LWL einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und Chancengleichheit der Betroffenen.