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Hilfe für Blinde und Gehörlose

Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte

Blinde Menschen bekommen Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen. Um Blindengeld zu beantragen, kann man sich an das Sozialamt wenden. Das Sozialamt leitet dann den Antrag an den Landschaftsverband weiter, der für die Bearbeitung zuständig ist.

Finanzielle Hilfe für Gehörlose

Gehörlose Menschen bekommen eine monatliche Hilfe von 77 Euro, um die zusätzlichen Kosten aufgrund ihrer Gehörlosigkeit auszugleichen. Diese Hilfe wird unabhängig von ihrem Einkommen gewährt. Gehörlos sind Personen, die von Geburt an taub sind oder bis zum 18. Lebensjahr eine schwere Hörbeeinträchtigung haben, die fast zur Taubheit führt.

Um diese Hilfe zu beantragen, kann man sich an das Sozialamt wenden. Der Landschaftsverband ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig.

Notruf-App für Gehörlose

Nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. 

Mit nora erreichen Sie direkt die zuständigen Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst - genauso, als würden Sie die Notrufnummern 110 oder 112 anrufen.

Die Notruf-App kann von jedem genutzt werden, der sich in Deutschland aufhält und in einer Notsituation schnell Hilfe braucht. 

Besonders hilfreich ist nora für Menschen, die nicht oder nicht gut telefonieren können, weil sie zum Beispiel eine Sprach- oder Hörbehinderung haben.

Gebärdentelefon

Fragen von gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Bürgertelefon im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels eines Gebärdentelefons oder per E-Mail.

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Antwort auf Ihre Fragen geben die Mitarbeiter/innen auch per E-Mail.

E-Mail: info.deaf(at)bmg.bund.de oder info.gehoerlos(at)bmg.bund.de

Kontakt

Stefan Bartizal

Sprechzeiten

Mo, Mi, Fr 08.30 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung  

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