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"Michaelismarkt" am 29. September 2024 - verkaufsoffener Sonntag

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Bottrop-Stadtmitte im Zusammenhang mit dem Michaelismarkt am Sonntag, den 29. September 2024
vom 21.05.2024

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten – LÖG NRW – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.171), in Kraft getreten am 30. März 2018, in Verbindung mit §§25 ff des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), hat der Rat der Stadt für das Gebiet der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 30.04.2024 folgende Verordnung beschlossen: 

§ 1
Verkaufsstellen im Teilbereich des Ortsteils Bottrop-Stadtmitte gemäß Lageplan Anlage 1 dürfen im Jahr 2024 nach ordnungsbehördlicher Genehmigung der Veranstaltung „Michaelismarkt“ an folgendem Sonntag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

am Sonntag, den 29. September 2024 (Veranstaltung: „Michaelismarkt“)

Der beigefügte Lageplan (Teilbereich Ortsteil Bottrop-Stadtmitte, Anlage 1) ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2
Die in dem Lageplan (Anlage 1) als Grenzen des Teilbereiches markierten Straßen und Straßenteile sind mit ihren unmittelbar anliegenden Grundstücken auf beiden Seiten der Straße in die Verkaufsöffnung einbezogen.

§ 3
Diese Verordnung tritt am 24.05.2024 in Kraft.