Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Botttrop
vom 26.05.2009
§ 1 Allgemeines
Für die Tätigkeit an der Musikschule der Stadt Bottrop wird den Lehrkräften eine Vergütung gezahlt.
§ 2 Höhe der Honarare
Das Honorar für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) nbeträgt je nach Qualifikation der Lehrkraft bis zu 40,00 Euro.
Für besondere Veranstaltungen (z.B. Probewochenenden, Seminare, Projekte und Exkursionen) ist ein Honorar im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.
Als Ausfallhonorar wird das Honorar für höchstens 2 Unterrichtseinheiten (zuzüglich evtl. entstandener Fahrtkosten) gemäß § 3 gewährt.
§ 3 Fahrtkosten
Fahrtkosten der auswärtigen Lehrkräfte für An-und Rückreise werden mit einem pauschalen TAgessatz erstattet.
§ 4 Nebenkosten
Mit dem gezahlten Honorar sind alle Nebenkosten mit abgegolten.
§ 5 Honorarzahlung
Die Honorarzahlung erfolgt nach Abgabe der Abrechnungsunterlagen (z.B. Anwesenheitslisten, Stundennachweise) nach dem Monatsende.
§ 6 Schriftliche Vereinbarungen
Die Honorare sind stets schriftlich zu vereinbaren.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1.8.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 18.12.1989, zuletzt geändert durch Ordnung vom 02.10.2001, außer Kraft.