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Hauptsatzung

Hauptsatzung der Stadt Bottrop vom 23.11.2022

I. Die Gemeinde
§ 1 Selbstverwaltung
§ 2 Stadtgebiet, Einteilung in Stadtbezirke und deren Grenzen
§ 3 Wappen, Siegel, Flagge

II. Rat der Stadt
§ 4 Bezeichnungen
§ 5 Aufgaben des Rates
§ 6 Unterrichtung der Einwohnerinnen/der Einwonhner
§ 7 Anregungen und Beschwerden

III. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister
§ 8 Stellvertretung und Repräsentation

IV. Ausschüsse
§ 9 Bildung von Ausschüssen
§ 10 Ältestenrat
§ 11 Aufgaben des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses
§ 12 Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse

V. Bezirksvertretungen
§ 13 Zusammensetzung und Bezeichnungen
§ 14 Entscheidungsbefugnisse
§ 15 Anhörungsrechte
§ 16 Vorschlags- und Anregungsrechte
§ 17 Repräsentation
§ 18 Bezirksverwaltungsstellen

VI. Allgemeine Regelungen
§ 19 Integrationsausschuss
§ 20 Dringlichkeitsentscheidungen
§ 21 Akteneinsicht
§ 22 Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Sitzungsgeld
§ 23 Genehmigung von Verträgen
§ 24 Geschäftsordnung
§ 25 Teilnahme an den Sitzungen

VII. Gemeindeverwaltung
§ 26 Aufgaben der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
§ 27 Beigeordnete (Verwaltungsvorstand)
§ 28 Gleichstellung

VIII. Schlussbestimmungen
§ 29 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 30 Inkrafttreten

Auf Grund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NRW.490), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.11.2022 folgende Hauptsatzung beschlossen: 

Personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

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