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Sofortausstattungsprogramm digitale Endgeräte an Schulen

Für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler

© BMBF / MSB NRW

Sofortausstattungsprogramm 

  • digitale Endgeräte für Lehrkräfte
  • digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Angesichts der COVID-19-Pandemie hat das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils gelten Fassung Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Sofortausstattung gewährt. 

Zur Unterstützung der Digitalisierung der Schulen durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten ist der Stadt Bottrop eine Förderung von 568.500,00 EUR bewilligt worden. Mit zusätzlichen Eigenmitteln in Höhe von 119.246,00 EUR konnten bis zum 31.07.2021 147 Laptops mit Aktentaschen und 990 iPads mit Tastaturen und Stiften angeschafft werden. 

Um die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern sowie soziale Ungleichgewichte auszugleichen wurde der Stadt Bottrop für digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler eine Fördersumme in Höhe von 940.713,24 bewilligt. Durch einen Eigenanteil von 136.733,11 EUR konnten bis zum 31.07.2021 2095 Tablets inkl. Schutzhülle und Stift bestellt werden. 

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