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Inklusionspauschale

Land unterstützt Kommunen bei schulischer Inklusion.

Gemäß § 2 des Leistungsgesetzes gewährt das Land der Stadt Bottrop als Schulträger seit dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Durch die Inklusionspauschale soll Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal finanziert werden, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche dienen.

Die Stadt Bottrop finanziert durch die Inklusionspauschale jeweils eine halbe Stelle der Schulsozialarbeit an vier Schulen des Gemeinsamen Lernens. Über die Leistungen der Schulsozialarbeit im Rahmen der Inklusionspauschale wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bottrop geschlossen, die sich auf dieser Grundlage um die Personalgestellung kümmert. Darüber hinaus wird die Pauschale zur anteiligen Finanzierung der insgesamt 36 Bundesfreiwilligendienststellen in Schulen eingesetzt. 

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