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2018/089 - Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der BV Kirchhellen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Kirchhellen

Die gewählte Bewerberin der FDP für die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen, Frau Ruth Becker, hat auf Ihr Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen mit Wirkung zum 31.07.2018 verzichtet. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Oliver Mies, wh. Lehmschlenke 96 in 46244 Bottrop, als Nachfolger der gewählten Bewerberin Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahl-ordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)    jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,

       die an der Wahl teilgenommen haben,

       sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.08.2018                   

Ketzer
Stellvertretender Wahlleiter

 

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