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2018/008 - Anmeldeverfahren Weiterführende Schulen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahr

Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen) der Stadt Bottrop für das Schuljahr 2018/2019 erfolgen mit Anmeldescheinen, die über die Grundschulen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden.

Jeder 4.Klässler erhält einen Original-Anmeldeschein und kann sich mit diesem persönlich an einer weiterführenden Schule anmelden.

Auf die Besonderheiten der einzelnen Schulformen geht eine Informationsbroschüre ein, die den Erziehungsberechtigten aller 4.Klässler bereits über die Grundschule zugeleitet wurde.

Anmeldung zu einer Gesamtschule oder zur Sekundarschule

Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Kirchhellen beginnt am

                             05. Februar 2018

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Gesamtschule oder in der Sekundarschule Kirchhellen vorzulegen.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der beiden Bottroper Gesamtschulen sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2018/2019“ enthalten.

Anmeldung zu einer Hauptschule, einer Realschule oder einem Gymnasium

Das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien beginnt am

                             26. Februar 2018

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Hauptschule, Realschule oder im gewünschten Gymnasium vorzulegen.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der Bottroper Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2018/2019“ enthalten.

Für auswärtige Schüler/innen gelten die gleichen Bedingungen und Anmeldetermine.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unter Umständen nicht alle Schülerinnen und Schüler an der gewünschten Schule aufgenommen werden können, da die Raumkapazität einiger Schulen eine unbegrenzte Aufnahme nicht zulässt.

Bottrop, 18. Januar 2018
Der Oberbürgermeister

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