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2018/005 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 21.12.2017 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3.09/10 – 2. Änderung „Sporthalle Neustraße“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Sporthalle zu schaffen sowie Flächen für eine mögliche Erweiterung des angrenzenden Gymnasiums vorzuhalten.

Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.09/10 – 2. Änderung „Sporthalle Neustraße“ liegt mit der zugehörigen Begründung, gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 29.01.2018 bis einschließlich 05.03.2018 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen), zur Einsicht öffentlich aus.

Anregungen zu den Planungsabsichten können während der Offenlegungsfrist bei der Offenlegungsstelle schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Bottrop, den 12.01.2018                                                                                            
gez.: T i s c h l e r                                                                                        

(Oberbürgermeister)

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