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2017/125 - Ersatzbestimmung Mandatsträger

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE- für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Christian Heinz, hat auf sein Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd mit Wirkung zum 18.07.2017 verzichtet. Gemäß § 46 a i.V.m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Leonie Sieger, wh. Sonnenschein 40 in 46238 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 28.07.2017

Ketzer
Stellvertretender Wahlleiter

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