Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche
© Unsplash | Kylee Alons

Blauzungenkrankheit festgestellt

Infektion bei einem Rind in Gelsenkirchen

Das Veterinäramt der Stadt Bottrop macht darauf aufmerksam, dass im Gelsenkirchener Stadtgebiet am 22. Juni 2024 ein Rind an der Blauzungenkrankheit erkrankt ist.

Zur Krankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, mit einem akuten Verlauf bei Schafen und Rindern. Ziegen sowie Neuweltkameliden können ebenfalls erkranken. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Übertragen wird die Erkrankung durch stechende Vektoren (sogenannte Gnitzen), die insbesondere in der warmen Jahreszeit bei feuchter Witterung auftreten.
Infizierte Tiere zeigen nach ca. einer Woche klinische Symptome. Insbesondere Schafe erkranken schwer. Sie zeigen einen Anstieg der Körpertemperatur, reduzierte Futteraufnahme und eine Absonderung von der Herde. Im weiteren Verlauf kommt es zum Anschwellen der Maulschleimhaut sowie der Zunge und in Folge dessen zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung. Weiterhin zeigen betroffene Schafe einen geröteten und schmerzhaften Kronsaum an den Klauen. Sie können lahmen. Bei tragenden Tieren kann der Erreger zum Abort führen.


Rinder zeigen einen milderen Verlauf bei einer Infektion. Zu den klinischen Symptomen gehören Entzündungen der Zitzenhaut sowie der Schleimhäute der Augenlider, des Mauls und der Genitalien. Es kann im Maulbereich sowie an der Zunge zu Ablösungen der Schleimhaut kommen. Am Kronsaum bilden sich schmerzhafte Blasen, die ähnlich wie bei den Schafen zu Lahmheiten führen können. Weiterhin zeigen erkrankte Rinder erhebliche Einbrüche der Milchleistung, welche über mehrere Monate anhält.

Empfehlung zur Impfung

Zum Schutz empfänglicher Wiederkäuer vor Todesfällen und Klinik bedingt durch die Blauzungenkrankheit, empfiehlt die Ständige Impfkommission Vet (StiKo Vet des FLI) die Impfung gegen den derzeit zirkulierenden Serotyp BTV-3. Mit Erlass der Dringlichkeitsverordnung vom 7. Juno 2024 durch das BMEL (Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung) ist die Anwendung von drei Impfstoffen gestattet.

Die Impfung von Schafen und Rindern wird durch die Tierseuchenkasse NRW mittels einer Beihilfe, die durch den Tierhalter beantragt werden muss, bezuschusst. Die Impfung sollte vor Beginn Hauptsaison der Gnitzen im August abgeschlossen sein. Zusätzlich zur empfohlenen Impfung sollten die Tiere mit Repellentien zum Schutz vor den stechenden Vektoren behandelt werden.

Zu beachten ist, dass für geimpfte Tiere keine Handelserleichterungen bestehen.