Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Angaben des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Bottrop nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet den Oberbürgermeister, gegenüber dem Regierungspräsidenten schriftlich Auskunft über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

zu geben. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Der Oberbürgermeister hat darüber hinaus nach diesem Gesetz dem Rat der Stadt bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Aufstellung über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten sowie über die erhaltenen Vergütungen vorzulegen. Zur Veröffentlichung dieser Angaben ist der Oberbürgermeister nicht verpflichtet.

Grundsätzlich sind Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet die Höchstgrenze von 6.000 € übersteigen, sind an die Stadt Bottrop abzuführen.

Genau heißt es: Gem. § 13 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NW (NtV) hat ein Beamter, der Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (§ 3 NtV) oder für andere Nebentätigkeiten erhält, die er auf Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuführen, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Nebentätigkeiten zusammengerechnet die Höchstgrenze von 6.000,00 € (§ 13 Abs. 1 NtV) übersteigen.

Oberbürgermeister Bernd Tischler hat sich dazu bereit erklärt, sowohl die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW zu veröffentlichende Auskunft als auch seine Angaben zu seinen Nebentätigkeiten im Internet-Auftritt der Stadt Bottrop zu veröffentlichen.

Auch die städtischen Beigeordneten

  • Erster Beigeordneter Paul Ketzer
  • Technischer Beigeordneter Klaus Müller
  • Beigeordneter Willi Loeven

haben sich verpflichtet, dem Rat der Stadt Auskunft über ihre Nebentätigkeiten und die erhaltenen Vergütungen zu geben. Die entsprechenden Aufstellungen werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz