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Einwohnerfragestunde

Ein Element direkter Bürgerbeteiligung ist die Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Bottrop, in seinen Ausschüssen sowie in den Bezirksvertretungen.

Bei Bedarf beschließt der Rat der Stadt Bottrop, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung die Durchführung einer  Einwohnerfragestunde in einer der nächstfolgenden Sitzungen. Diese Einwohnerfragestunde wird dann als erster Punkt in die jeweilige Tagesordnung der entsprechenden Sitzung des Gremiums aufgenommen. Der Sitzungstermin hierfür wird mindestens vier Wochen vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht.

Jeder Einwohner der Stadt Bottrop kann sich an der Einwohnerfragestunde mit bis zu zwei Fragen beteiligen. Diese müssen spätestens zehn volle Tage vor der Sitzung des Rates bzw. des Ausschusses oder der Bezirksvertretung schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Die Fragen werden dann in der Sitzung beantwortet. Jeder Fragesteller hat das Recht, seine schriftlich eingereichten Fragen zu wiederholen bzw. zu erläutern. Es darf eine weitere Zusatzfrage gestellt werden. Diese muss jedoch im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehen.

Der genaue Ablauf des Verfahrens der Einwohnerfragestunden ist in der Geschäftsordnung des Rates geregelt (§ 18).

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