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© Stadt Bottrop

Sie brauchen einen Wohn-Berechtigungsschein

Nur bei geförderten Wohnungen notwendig

Beim Bau von Wohnungen kann man Geld vom Staat erhalten.
Dieses Geld ist eine Förderung.

Hat der Vermieter eine Förderung bekommen,
muss die Miete billiger sein.

In eine solche Wohnung einziehen,
sollen Menschen, die nicht viel Geld haben.
Dazu brauchen sie dann von der Stadt einen Wohn-Berechtigungsschein.

Die Stadt Bottrop muss prüfen,
ob Sie einen  Wohn-Berechtigungsschein erhalten können.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.

Eigenes Einkommen wichtig

Ob Sie einen Wohn-Berechtigungsschein bekommen,
hängt von verschienen Dingen ab.
Diese sind:

  • Die Höhe des Einkommes.
  • Die Anzahl der Personen,
    die in der Wohnung leben.
  • Die größer Ihrer Wohnung.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Zuständig für Anträge und Nachfragen ist das
Stadtplanungsamt - Abteilung für Wohungswesen.

Stefanie Bräsecke

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Claudia Budke

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