Sie brauchen einen Wohn-Berechtigungsschein
Nur bei geförderten Wohnungen notwendig
Beim Bau von Wohnungen kann man Geld vom Staat erhalten.
Dieses Geld ist eine Förderung.
Hat der Vermieter eine Förderung bekommen,
muss die Miete billiger sein.
In eine solche Wohnung einziehen,
sollen Menschen, die nicht viel Geld haben.
Dazu brauchen sie dann von der Stadt einen Wohn-Berechtigungsschein.
Die Stadt Bottrop muss prüfen,
ob Sie einen Wohn-Berechtigungsschein erhalten können.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.
Eigenes Einkommen wichtig
Ob Sie einen Wohn-Berechtigungsschein bekommen,
hängt von verschienen Dingen ab.
Diese sind:
- Die Höhe des Einkommes.
- Die Anzahl der Personen,
die in der Wohnung leben. - Die größer Ihrer Wohnung.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Zuständig für Anträge und Nachfragen ist das
Stadtplanungsamt - Abteilung für Wohungswesen.
Stefanie Bräsecke
Anschrift
Verwaltungsgebäude Moltkestraße
Moltkestr. 14-16
46236 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 703247
Fax: 02041 7053247
E-Mail-Adresse: stefanie.braeseckebottropde
Raum 104
Sprechzeiten
Montag
08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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Claudia Budke
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Verwaltungsgebäude Moltkestraße
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