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© Stadt Bottrop

Sie möchten Wohn-Geld beantragen

Was ist Wohn-Geld?

Viele Menschen haben nur wenig Geld.
Sie müssen trotzdem Miete bezahlen.

Sie können Zuschüsse zur Miete beantragen.
Zuschüsse sind zusätzliches Geld.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.

Wohngeld bekommt man:

  • Für die Miete einer Wohnung.
  • Für die Miete eines Zimmers.
  • Für die Miete eines Heim-Platzes.

Wer bekommt Wohngeld?

Lebt eine Familie in einer Wohnung,
nennt man alle zusammen auch Haushalt.
Lebt man alleine in einer Wohnung ist dies auch ein Haushalt.

Das Einkommen aller Mitglieder eines Haushalts
nennt man Haushalts-Einkommen.
Sie können Wohn-Geld bekommen, wenn das Haushalts-Einkommen gering ist.

Ob Sie Wohn-Geld bekommen können, müssen wir prüfen.

Man kann unterschiedlich viel Wohn-Geld bekommen.
Das hängt von 3 Punkten ab:

  1. Wie viele Familien-Mitglieder leben in Ihrem Haushalt?
  2. Wie hoch ist das Haushalts-Einkommen?
  3. Wie hoch ist die Miete?

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung?

Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentums-Wohnung besitzt,
bezahlt keine Miete.
Sie können aber trotzdem Wohngeld bekommen,
wenn das Haushalts-Einkommen gering ist.

Wer ein Haus besitzt oder eine Eigentums-Wohnung,
zahlt zwar keine Miete, hat aber andere Ausgaben.
Dies Ausgaben können anerkannt werden.
Dazu zählen:

  • Raten für Kredite für das Haus oder die Eigentums-Wohnung
  • Kosten für die Bewirtschaftung
    Beispiele: Geld für Abwasser, Müllabfuhr, Wartung der Heizung, Schornsteinfeger und andere Dinge.

Lassen Sie sich hier auch beraten.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros Bottrop

mehr Informationen

Sprechzeiten

Mo und Di    08.00 - 16.00 Uhr 
Mi 08.00 - 13.00 Uhr
Do 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr 08.00 - 13.00 Uhr 

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 

In der Regel werden täglich ab 7:30 Uhr weitere Termine für den gleichen Tag freigeschaltet, die bei eiligen Anliegen gebucht werden können. Alternativ können Sie auch Ihren Termin telefonisch vereinbaren.

In der Rentenstelle ist für einen Teil der Dienstleistungen eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Das Bürgerbüro Bottrop ist barrierefrei!

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