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© Stadt Bottrop

Sie haben ein Auto gekauft

Halter-Änderung bei Kraftfahrzeugen.

Es gilt immer:

Autos, Laster, Motorräder und Anhänger heißen Kraft-Fahrzeuge.
Die Abkürzung für Kraft-Fahrzeuge ist KFZ.

Kraft-Fahrzeuge brauchen eine Zulassung

Sie müssen ein Fahrzeug bei der Stadt anmelden.
Das Fahrzeug bekommt dann eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis nennt man Zulassung.
Nur dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren.

Kraft-Fahrzeuge haben einen Halter

Das Auto muss auf Ihren Namen zugelassen werden.
Dann sind Sie der Halter von dem Fahrzeug.

Das Fahrzeug bekommt ein Kennzeichen, zum Beispiel: BOT XX 999.
Für das Kennzeichen werden Nummern-Schilder an das Fahrzeug geschraubt.

Das Fahrzeug hat eine Zulassungs-Bescheinigung.
Die Zulassungs-Bescheinigung hat 2 Teile.

  • Teil 1: Ist der Fahrzeug-Brief
    Der Fahrzeug-Brief wird zu Hause verwahrt.
  • Teil 2: Ist der Fahrzeug-Schein
    Den Fahrzeug-Schein müssen Sie bei sich tragen.

Kraft-Fahrzeuge auf den eigenen Namen umschreiben

Sie haben ein Auto gekauft.
Das Auto muss jetzt auf Ihren Namen zugelassen werden.
Dann sind Sie der Halter von dem Fahrzeug.
Man nennt das Umschreibung.

Sie haben das Kraft-Fahrzeug in Bottrop gekauft?

Sie haben ein Auto gekauft.
Das Auto ist in Bottrop zugelassen.

Sie können das Kennzeichen von dem Fahrzeug behalten.
Sie können die alten Nummern-Schilder weiter benutzen.

Alte Papiere müssen umgetauscht werden.
Diese sind beide Teil der Zulassungs-Bescheinigung.
Teil 1 - der Fahrzeug-Brief
Teil 2 - der Fahrzeug-Schein

Sie haben das Kraft-Fahrzeug in einer anderen Stadt gekauft?

Sie haben ein Auto gekauft.
Das Auto war nicht in Bottrop zugelassen.
Das Auto war beispielsweise in Oberhausen zugelassen.
Das Kennzeichen lautete zum Beispiel: OB XX 999.

Sie können das Kennzeichen von dem Fahrzeug nicht behalten.
Sie bekommen ein neues Kennzeichen zugewiesen.

Sie können die alten Nummern-Schilder nicht benutzen.
Sie müssen neue Nummernschilder kaufen.

Alte Papiere müssen umgetauscht werden.
Diese sind beide Teil der Zulassungs-Bescheinigung.
Teil 1 - der Fahrzeug-Brief
Teil 2 - der Fahrzeug-Schein

Diese Papiere brauchen Sie für die Umschreibung

  • Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
    oder den Fahrzeug-Schein

  • Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
    oder den Fahrzeug-Brief

  • Die elektronische Versicherungs-Bestätigung
    Ihr Auto muss versichert sein.
    Von der Versicherung bekommen Sie eine Nummer.
    Die Nummer heißt eVB-Nummer.
    Das ist die Abkürzung für:
    elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer

  • War Ihr Auto schon beim TÜV?
    Dann brauchen Sie den Bericht vom TÜV.
    Das ist der Bericht über die letzte Haupt-Untersuchung.
    Abgekürzt: HU-Bericht

  • Sie brauchen Ihren Personal-Ausweis

  • Sie brauchen das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
    Sie müssen eine Steuer für ihr Auto bezahlen. 
    Diese Steuer heißt Kraftfahrzeug-Steuer. 
    Abgekürzt: Kfz-Steuer
    Das SEPA-Mandat ist eine Erlaubnis:
    Das Amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abbuchen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Ansprechparter bei der Stadt Bottrop ist das Straßen-Verkehrs-Amt.
Zuständig ist dort die KFZ-Zulassungsstelle.
Dort können Sie nachfragen, wenn sie weitere Informationen benötigen.

Mitarbeiter/innen der KFZ-Zulassungsstelle

mehr Informationen

Kontakt

Tel.: 02041 704100
Fax: 02041 704149
E-Mail-Adresse: kfz-zulassungsstellebottropde
Raum 0.01 / 0.04 / 0.06 / 0.07

Sprechzeiten

Kfz-Zulassungsstelle
Händelstr. 9

Mo - Fr
07:30 - 12:00 Uhr

Mo - Di
12:00 - 16:00 Uhr

Do
12:00 - 17:30 Uhr

(nur nach Terminvereinbarung)

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