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Genehmigung zur Entfernung von Nestern bei Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zum Abtöten oder Umsiedeln von besonders geschützten Hautflüglern (Bienen, Hummeln, Hornissen, Wespen)

Zusammenleben mit Wespen und Bienen

Insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten kommt es vermehrt zu Begegnungen mit Hornissen und anderen Wespenarten, die zu dieser Zeit ihre Nester anlegen und ihren Nachwuchs aufziehen. In bestimmten Situationen fühlt sich der Mensch durch die Tiere gestört oder bedroht und der Wunsch entsteht, die Nester der genannten Arten zu beseitigen.  

Schutzstatus der Arten

Bienen, Hummeln, Hornissen und einige Wespenarten (Kreiselwespen (Bembix spp.) und Knopfhornwespen (Cimbex spp.) gehören laut Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Tierarten. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, besonders geschützte Arten zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wespenarten, die nicht besonders geschützt sind, unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten nach § 39 BNatSchG, sodass auch hier für eine Umsiedlung oder Vernichtung ein vernünftiger Grund vorliegen muss.  Nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde dürfen die Nester durch Fachpersonal umgesiedelt oder beseitigt werden.  

Nicht unter den genannten Schutz fällt die Asiatische Hornisse (Vespa velutina), da es sich bei dieser um eine invasive Art handelt. Weitere Informationen zu dieser Art finden Sie unter dem folgenden Link.

Wie gehe ich vor, wenn ich ein Insektennest auf meinem Grundstück feststelle?

Zunächst ist immer zu prüfen, ob das Zusammenleben mit den Tieren möglich ist. Lösungen können hier je nach Standort des Nestes die Meidung des Bereiches oder Netze vor den Fenstern sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei Allergien) kann eine Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann formlos schriftlich durch die Nutzung des folgenden Formulars beantragt werden: