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KOD führte Aktion in Naturschutzgebieten durch

14 Ordnungswidrigkeiten geahndet. Reaktion auf Bürgerbeschwerden.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führte am Mittwoch, 10. Juli, zum ersten Mal einen Aktionstag in den Bottroper Naturschutzgebieten durch. An diesem Tag zeigten Mitarbeiter des KOD ausschließlich Präsenz in den Bottroper Naturschutzgebieten und überwachten dort die geltenden Regelungen.

Hintergrund dieser Aktionstage waren zahlreiche Bürgerbeschwerden in den vergangenen Monaten, die sich darüber beklagten, dass vielfach Verbote missachtet werden. Während des rund zehnstündigen Einsatzes konnten insgesamt 14 Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Überwiegend handelte es sich dabei um Halter, die ihre Hunde nicht angeleint hatten. Die Bußgeldverfahren wurden umgehend eingeleitet.

In allen Naturschutzgebieten gelten folgende Regeln: Hunde müssen angeleint sein. Das Entfachen von Feuer und auch das Aufstellen eines Grills ist verboten. Gewässer dürfen nicht betreten werden. Das bedeutet, dass Schwimmen und Bootfahren verboten sind. Auch Hunde und andere Haustiere dürfen nicht in die Gewässer gelassen werden. Darüber hinaus darf in Naturschutzgebieten, wie überall im Stadtgebiet, kein Müll außerhalb der dafür vorgesehen Entsorgungsbehälter hinterlassen werden.