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Start des Einschulungsverfahrens für das Schuljahr 2025/2026

Ab kommender Woche können die Kinder angemeldet werden

Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass das Einschulungsverfahren für das kommende Schuljahr 2025/2026 ab dem 2. September beginnt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Dies betrifft alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. September 2019 geboren wurden.

Eltern haben zudem die Möglichkeit, ihre Kinder vorzeitig für das Schuljahr anzumelden, wenn diese nach dem 1. Oktober 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Vorausgesetzt, die Kinder erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen und sind sozial ausreichend entwickelt.

Der Ablauf des Anmeldeverfahrens sieht wie folgt aus: Alle Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern erhalten in den kommenden Tagen per Post die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung. Dazu gehören ein Anmeldeformular, ein Zusatzbogen, eine Informationsbroschüre, ein Merkblatt mit weiteren Informationen sowie ein Freiumschlag für die Rücksendung der Unterlagen. Eltern von vorzeitig einzuschulenden oder auswärtigen Kindern erhalten die Anmeldeunterlagen ab Anfang September direkt vom Fachbereich Jugend und Schule.

Die ausgefüllten Anmeldeformulare müssen bis spätestens zum 23. September an die gewünschte Grundschule gesendet werden. Alternativ können Eltern die Anmeldung auch online vornehmen. Eine Anleitung zur Online-Anmeldung liegt den Unterlagen bei. Bei Nutzung der Online-Anmeldung entfällt die Notwendigkeit, den Anmeldebogen und den Zusatzbogen postalisch zurückzusenden.

Die persönliche Vorstellung des Kindes an der gewählten Grundschule ist voraussichtlich im Zeitraum vom 28. Oktober bis 13. November vorgesehen. Die Eltern erhalten dazu einen separaten Terminbescheid von der jeweiligen Schule.

Stadt Bottrop

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