Neue Feuerwache in Kirchhellen
In Kirchhellen soll eine neue Feuerwache gebaut werden. Sie soll den bestehenden Stadtort ersetzen.
Warum muss eine neue Feuerwache in Kirchhellen gebaut werden?
Der bisherige Standort an der Schulstraße/Auf der Bredde stammt aus dem Jahr 1961 und wurde mehrfach erweitert und umgebaut, um die immer höheren Anforderungen zu erfüllen. Diese Erweiterungen und Umbauten stoßen an ihre Grenzen. In den vergangenen Jahren kamen zusätzliche Anforderungen an das Gebäude wie besserer Brandschutz, Anforderungen der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes und des Rettungsdienstes hinzu. Darüber hinaus entspricht der bisherige Standort nicht mehr den aktuellen Arbeitsschutzrichtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften.
Eine Sanierung oder Erweiterung des bisherigen Standortes wäre nicht sinnvoll. Nur durch einen Neubau auf einem größeren Grundstück lässt sich eine Feuerwache für Kirchhellen mit optimaler betrieblicher Funktionalität unter Berücksichtigung aller bestehenden Auflagen und Richtlinien realisieren.
Wie wurde die Standortentscheidung getroffen?
Insgesamt wurden in Kirchhellen zehn Standorte für die neue Feuerwache ins Auge gefasst. Alle Standorte wurden durch die Feuerwehr eingehend geprüft und anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Vier Standorte waren grundsätzlich aus Feuerwehrsicht geeignet, der Standort Rentforter Straße / In der Koppel schnitt im Ranking am besten ab. Die politischen Gremien haben anschließend mehrfach eingehend über den Standort beraten. Die Wahl fiel schließlich auf den Standort Rentforter Straße / In der Koppel.
Am 18. Februar 2020 beauftragte der Rat der Stadt die Verwaltung, an diesem Standort alle für einen Neubau der Feuer- und Rettungswache erforderlichen Schritte auf den Weg zu bringen.
Wie ist der geplante Standort aus Feuerwehrsicht zu bewerten?
Die einsatztaktische Bewertung aller Standorte wurde nach 3 Kriterien durchgeführt:
- Wie schnell kann der Standort von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr erreicht werden?
Es wurde ermittelt, wie schnell die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die neue Wache im Einsatzfall von ihren Wohnorten erreichen. Hierbei schnitt der gewählte Standort am besten ab. Dadurch ist sichergestellt, dass die Freiwillige Feuerwehr auch zukünftig schnell am Einsatzort eintreffen kann.
Natürlich ändern sich die Wohnorte der Mitglieder mit der Zeit. Da sich diese aber in der Regel zufallsverteilt über das gesamte Dorfgebiet erstrecken, ändert dies nichts an der guten Erreichbarkeit der neuen Wache. Darüber hinaus wird der neue Standort in unmittelbarer Nähe zum Neubaugebiet Schultenkamp errichtet. Hier besteht ein großes Potenzial an zukünftigen Mitgliedern, die in unmittelbarer Umgebung der Wache wohnen.
- Wie ist die Erreichbarkeit der Einsatzorte im originären Einsatzgebiet Kirchhellen (Feuerwehr) sowie Grafenwald und Feldhausen (Rettungsdienst)?
Durch die direkte Anbindung an die Rentforter Straße ist der Dorfkern sehr gut zu erreichen. Über die Oberhofstraße sowie die Hackfurthstraße sind auch die Außenbereiche von Kirchhellen-Mitte gut abgedeckt.
Feldhausen ist für den Rettungsdienst über Hackfurth-, Horsthof- und Feldhausener Straße ebenfalls gut erreichbar. Die Anfahrt nach Grafenwald wird in der Regel über die Rentforter Straße und die Forststraße erfolgen. Zwar wirkt die Forststraße auf den ersten Blick nicht optimal für eine Einsatzfahrt, da sowohl die Forststraße selbst, als auch die Ausfahrt auf die Bottroper Straße in Grafenwald sehr gut einsehbar sind, ist die Straße für Einsatzfahrzeuge gut befahrbar.
Auch der Einsatzschwerpunkt Autobahn ist vom neuen Standort gut zu erreichen, da die Anschlussstelle Gladbeck (A31) in unmittelbarer Nähe liegt.
- Wie ist die Anbindung an den „Wachkreis 1“ (Alt-Bottrop)?
Durch die Nähe zur Anschlussstelle Gladbeck der A31 ist die Bottroper Kernstadt gut über die Autobahn erreichbar. Auch im Falle eines Rückstaus im Dreieck Bottrop besteht für Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit, über einen nicht für den Verkehr freigegebenen Parallelfahrstreifen in der Abfahrt zur A2, die Ausfahrt Bottrop ohne größeren Zeitverzug zu erreichen.
Wie weit sind die Vorbereitungen zum Bau der neuen Feuerwache fortgeschritten?
Die Stadt Bottrop hat Grundstücke an dem neuen Standort Rentforter Straße/In der Koppel erworben, auf denen die Feuer- und Rettungswache realisiert werden soll. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Wache zu schaffen, wurden im Juni 2020 die notwendigen Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Im April 2022 wurde ein Architekturbüro mit der Gebäudeplanung beauftragt. Parallel wurden weitere, ergänzende Planungsleistungen wie z.B. Erschließungsplanung oder Technische Gebäudeausrüstung vergeben. Nun liegt eine Vorplanung für das Gebäude und die zugehörigen Freianlagen vor.
Die beiden Hauptgebäudekörper verfügen über bis zu zwei Geschosse und erreichen eine Höhe von ca. 9,00 m. Der Übungsturm der Wache wird ca. 15,00 m hoch werden.
Die Bestandsgebäude in der Umgebung haben eine Höhe von etwa 10,00 m bis 11,50 m. Nördlich des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr befinden sich insgesamt 44 Stellplätze, die durch eine 4,50 m hohe Lärmschutzwand zur nördlich liegenden Wohnbebauung abgeschirmt sind.
Die Wache wird von Grünflächen eingerahmt. Westlich des eigentlichen Feuerwehrgrundstücks verbleibt eine etwa 4.400 m² große Fläche. Daher sollen dort und in den einrahmenden Grünflächen die naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen entstehen so in unmittelbarer Nähe des neuen Feuerwehrstandortes.
Werden Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohner getroffen?
Ja. Die Wache wird von vornherein so konzipiert, dass die neuen Gebäude und eine neue Lärmschutzwand die angrenzende Wohnbebauung vor dem vom Betrieb der Wache ausgehenden Lärm abschirmen. Die Alarmausfahrten sollen ausschließlich über die Rentforter Straße erfolgen. Zudem werden diese mit einer Ampel, die bei der Alarmausfahrt durch die Feuerwehr geschaltet werden kann, ausgestattet, so dass die Fahrzeuge ohne Nutzung des Einsatzhorns ausrücken können.
Das auf dieser Grundlage erarbeitete Lärmschutzgutachten für die neue Feuer- und Rettungswache kommt zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Betrieb der Wache tagsüber und nachts an allen Immissionsorten eingehalten werden. Für den Einsatzfall werden die zulässigen Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit (und somit auch zur unkritischeren Tagzeit) ebenfalls eingehalten.
Wie wird der Verkehr geregelt?
Die Zufahrt zum Gelände wird im Zuge des Neubaus des Knotenpunktes Rentforter Straße / Kirchhellener Ring / In der Koppel geschaffen. Dafür wird die Straße In der Koppel in westlicher Fahrtrichtung abgebunden. Von der Rentforter Straße ist dann nur noch die Zufahrt zur Feuerwache möglich und nicht mehr eine Weiterfahrt in Richtung Burgstraße.
Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planung untersucht. Dabei wurden sowohl die Zufahrt im Bereich des Knotenpunktes Rentforter Straße / In der Koppel, als auch die Alarmausfahrt an der Rentforter Straße betrachtet. Vor dem Hintergrund, dass beide Knoten künftig mit einer Ampel geregelt werden sollen, kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass alle möglichen Verkehrsabläufe auch zukünftig leistungsfähig abgewickelt werden können.
Welche Auswirkungen hat der Neubau auf die Umwelt und den Artenschutz?
Eine durchgeführte Klimauntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die klimatischen Auswirkungen im Wesentlichen auf das eigentliche Grundstück der Wache und das unmittelbare Umfeld beschränken. Durch Klimaanpassungsmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Einsatz von teilversiegelnden Materialien im Bereich der Stellplätze oder Verwendung von natürlichen und hellen Baumaterialien, können diese Auswirkungen reduziert werden.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) kommt zu dem Ergebnis, dass für das Plangebiet insgesamt 39 planungsrelevante Arten aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um acht Säugetier- und 30 Vogelarten sowie um eine Amphibienart. Aufgrund der Strukturarmut der vergleichsweise kleinen Vorhabenfläche kann eine vorhabenbedingte Betroffenheit der im Fachinformationssystem des LANUV aufgeführten planungsrelevanten Arten in fast allen Fällen sicher ausgeschlossen werden. Als potenziell betroffene Arten sind lediglich Kiebitz und Feldlerche zu diskutieren, für die im Fall des Kiebitzes ältere Brutvorkommen belegt und im Fall der Feldlerche zumindest wahrscheinlich sind.
Um zu klären, ob die Vorhabenfläche den beiden genannten Arten noch als Bruthabitat dient oder ob die Fläche, ähnlich wie viele ehemalige Brutplätze im weiteren Umfeld, endgültig als Brutplatz aufgegeben wurden, wird zurzeit eine klassische Brutvogelkartierung mit gezieltem Fokus auf die beiden Zielarten Feldlerche und Kiebitz durchgeführt. Die Kartierung berücksichtigt auch die Nachbarflächen des Plangebietes, um gegebenenfalls Aussagen über kulissenbedingte Störwirkungen ableiten zu können, die möglicherweise von den neuen Gebäuden der Feuerwache in das Umfeld hineinwirken.
Die Entwässerung des in der Feuer- und Rettungswache sowie auf dem Waschplatz anfallenden Schmutzwassers erfolgt nach derzeitiger Planung über einen Schmutzwasserkanal in Richtung Nordwesten des Grundstücks. An der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Übergabeschacht vorgesehen. Von dort aus erfolgt die Weiterleitung des Schmutzwassers durch den Grünstreifen nördlich der Straße In der Koppel in nordwestliche Richtung bis zum städtischen Mischwasserkanal in der Straße Wellbraucksweg. Für die erforderliche Reinigung des auf dem Waschplatz anfallenden Schmutzwassers, sind diesem zusätzlich ein Schlammfang und ein Koaleszenzabscheider nachgeschaltet.
Die Entwässerung des auf den Dach- und Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers erfolgt nach derzeitiger Planung über einen neuen Regenwasserkanal in Richtung Nordosten des Geländes. Im Bereich der nordöstlichen Zufahrt zur Straße In der Koppel ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken vorgesehen. Vom Regenrückhaltebecken wird das Niederschlagswasser gedrosselt über einen neu zu erstellenden Anschlusskanal in Richtung Norden in das vorhandene Regenrückhaltebecken an der Straße Schultenkamp geleitet.
Nach Vorgabe der Unteren Wasserbehörde ist das Niederschlagswasser gedrosselt in das vorhandene Regenrückhaltebecken einzuleiten. Für die Drosselung wird nach dem auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache geplanten Regenrückhaltebecken ein entsprechender Drosselschacht gesetzt.
Um die Belange von Natur und Landschaft sachgemäß in die Abwägung einstellen zu können, wurde der Kompensationsbedarf für Eingriffe in Natur und Landschaft bilanziert. Durch die Planung wird demnach ein Eingriff in Höhe von 64.148 Ökopunkten verursacht. Dieser Eingriff kann durch die im Bereich der privaten städtischen Grünflächen vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Plangebiets vollständig ausgeglichen werden. Maßnahmen außerhalb des Plangebiets sind nicht erforderlich.
Wie sehen die weiteren Planungen aus?
Am 07.06.2023 wurden die Pläne im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt. Dabei wurden die Anregungen und Einwände seitens des Publikums aufgenommen. Diese werden nun bei der weiteren Planung geprüft. Die Einführungspräsentation sowie das Protokoll der Veranstaltung finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich.
Nach der endgültigen Fertigstellung der Gutachten erarbeitet die Verwaltung im nächsten Schritt die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht und legt sie den politischen Gremien vor. Die politischen Gremien beauftragen die Verwaltung, die Entwürfe gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Während der öffentlichen Auslegung besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich die Planunterlagen sowie sämtliche Gutachten und Untersuchungen anzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden schließlich dem Rat der Stadt vorgelegt.
Der Rat der Stadt wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und entscheidet, welche Stellungnahmen berücksichtigt beziehungsweise zurückgewiesen werden. Er beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan als Satzungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan wirksam.
Der Abschluss der Bauleitplanverfahren wird für Mitte 2024 angestrebt. Vorbehaltlich der noch einzuholenden politischen Beschlüsse ergibt sich daraus für die neue Feuer- und Rettungswache ein möglicher Baubeginn Anfang 2025 und eine mögliche Fertigstellung Ende 2026.
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