Entgeltordnung/Schulordnung
Auszug aus der Entgeltordnung der Musikschule
Elementarunterricht | |
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Musikalische Früherziehung / Grundausbildung - 60 Min. wöchentlich | 23,20 € (mtl.) |
Instrumental- und Vokalunterricht: | |
Einzelunterricht - 30 Min. wöchentlich | 49 € (mtl.) |
Einzelunterricht - 45 Min. wöchentlich | 71 € (mtl.) |
Gruppenunterricht 2 bis 4 SchülerInnen - 45 Min. wöchentlich | 39 € (mtl.) |
Gruppenunterricht ab 5 SchülerInnen - 45 Min. wöchentlich | 25 € (mtl.) |
Instrumentalunterricht Klavier | |
Einzelunterricht - 30 Min. wöchentlich | 54 € (mtl.) |
Einzelunterricht - 45 Min. wöchentlich | 76 € (mtl.) |
Gruppenunterricht 2 bis 4 SchülerInnen - 45 Min. wöchentlich | 44 € (mtl.) |
Ergänzungsunterricht | |
Chöre, Orchester, Spielkreise, Bands, Theorieunterricht 30 - 90 Min. wöchentlich, je nach Angebot | |
für SchülerInnen der Musikschule | kostenfrei |
für externe SchülerInnen | 9 € (mtl.) |
Instrumentenmiete: | |
Instrument A: Gitarre, Mandoline | 3 € (mtl.) |
Instrument B: Trompete | 4 € (mtl.) |
Instrument C: Akkordeon, Geige, E-Bass, Flöten, Saxophon | 6,50 € (mtl.) |
Instrument D: Cello, Oboe, Kontrabass, Klarinette | 8 € (mtl.) |
Für jede/n Schüler/in wird bei der Aufnahme in den Unterricht einmalig eine Aufnahmegebühr von 10 € fällig.
Für alle Teilnehmer ab dem vollendeten 25. Lebensjahr wird ein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 15 % erhoben.
Ab dem zweiten Kind wird eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
In folgenden Fällen kann eine Entgeltermäßigung von 30 % auf das Unterrichtsentgelt gewährt werden:
- Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Auszug aus der Schulordnung der Musikschule
Anmeldungen sind jederzeit möglich und müssen schriftlich erfolgen; sie können jedoch nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.
Die Aufnahme in den Unterricht erfolgt in der Regel zu Beginn der Musikschulquartale.
Das Unterrichtsjahr der Musikschule ist in vier Quartale eingeteilt: Februar bis April, Mai bis Juli, Augustbis Oktober, November bis Januar.
Für die Musikschule gilt die Ferienordnung für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Abmeldungen sind nur zum Ende der Musikschulquartale möglich (31.01., 30.04., 31.07. und 31.10.).Sie müssen schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin der Musikschulverwaltung vorliegen.